Erfolgsrechnung

Der Gesamtaufwand steigt gegenüber dem Voranschlag 2022 um 1’542’999 Franken (+ 3.6%), der Gesamtertrag um 1’570’600 Franken (+ 3.7%).

Der Personalaufwand steigt um 1’263’100 Franken (+ 5%), einerseits wegen der allgemeinen Teuerungsanpassung und den jährlichen Stufenanstiegen, andererseits aufgrund zusätzlicher Stellen für die auf Sommer 2023 geplante Erweiterung des Tagesschulangebots in der Schulanlage Schollenholz, der Fremdsprachenklasse für ukrainische Schülerinnen und Schüler und je einer zusätzlich geplanten Abteilung im Kindergarten und in der Primarschule. Ebenso tragen die Sanierungsbeiträge an die Pensionskasse, steigende Sozialversicherungsprämien und eine erhöhte Nachfrage bei der Weiterbildung zur Kostensteigerung bei.
Die Weiterbildung der Lehrpersonen für den Einsatz der IT und für die Medienbildung wird in den kommenden Jahren weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Die schulinternen Weiterbildungen an den Frauenfelder Schulen werden während der Schulferienzeit oder in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt. In der Regel finden die gemeinsamen Weiterbildungstage während der Sommer- oder zu Beginn oder am Ende der Weihnachts- und Frühlingsferien statt. Insgesamt sind sechs Tage dafür vorgesehen (Gruppe 309; übriger Personalaufwand).

Der Sach- und übrige Betriebsaufwand steigt um 487’300 Franken (+ 8%). Der Material- und Warenaufwand steigt aufgrund gestiegener Preise beim Schulmaterial. Mehrkosten resultieren bei der Beschaffung von Mobiliar und Einrichtungen, der Ersatzbeschaffung eines Traktors, den Raummieten und dem Ausbau der Informatik mit entsprechendem Nutzungsaufwand für Software, Rechencenter-Leistungen, Server-Hosting, Web-Server und Cloud-Infrastruktur. Bei den Liegenschaften fallen die höheren Energiepreise und die Kosten für Heizmaterial stark ins Gewicht.

Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen steigen um 545’999 Franken (+ 20%). Mit dem Nutzungsbeginn von Kindergarten, TAF und Hauswartwohnung in der Schulanlage Schollenholz beginnen auch die restlichen Abschreibungen zu laufen. Ebenso werden aus der Informatik-Gesamtbeschaffung 2023 wieder Abschreibungstranchen budgetiert. Im Vorjahr waren dafür keine Abschreibungen mehr fällig, da die Laufzeit der Geräte um ein Jahr verlängert wurde und der Gesamtersatz anstatt nach vier erst nach fünf Jahren erfolgt. Die Sachwerte werden mit den gesetzlich vorgegebenen Abschreibungssätzen gemäss HRM2 linear abgeschrieben.

Der Finanzaufwand (Darlehenszins) sinkt um 45’000 Franken (- 11%). Obwohl mit steigenden Zinsen gerechnet wird, fällt der Zinsaufwand dank der Entschuldung durch den voraussichtlichen Verkauf der Parzelle 50966 (Pflanzschulweg) an die Stadt Frauenfeld tiefer aus.

Die Einlage in Fonds und Spezialfinanzierungen sinkt um 659’400 Franken (- 43%) auf 890’600 Franken. Die allgemeine Investitionstätigkeit ist mit 7.502 Mio. Franken sehr hoch und wird aufgrund der zukünftigen Bau- und Sanierungsarbeiten weiterhin hoch bleiben. Wenn es finanztechnisch möglich ist, den Erneuerungsfonds für Baufolgekosten weiterhin jährlich zu alimentieren, können auch die zukünftigen Abschreibungen auf einem erträglichen Niveau gehalten werden.

Der Transferaufwand sinkt um 49’000 Franken (- 1%). Er beinhaltet die Entschädigungen an andere Gemeinwesen (Provisionen für den Steuerbezug), die Ablieferungen an den Finanzausgleich, die 2.46 Mio. Franken (Vorjahr 2.5 Mio. Franken) betragen, und die Förderbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung unterstützt die Primarschulgemeinde weiterhin den Tagesfamilienverein, den Verein Tageshorte und die Kita Pusteblume. Mit der Eröffnung des TAF Schollenholz wechseln die Schulkinder in das neue Angebot. Die Kindergartenkinder werden weiterhin durch die Kita Pusteblume betreut und durch die Schule finanziell unterstützt.

Bei den internen Verrechnungen handelt es sich um Umlagen für Ausgaben, die nicht genau einer einzelnen Kostenstelle (Kindergarten oder Schule) zugeordnet werden können. Sie sind kostenneutral.

Verglichen mit dem Vorjahr wird auf der Ertragsseite mit Mehrerträgen von insgesamt 1’570’600 Franken (+ 4%) gerechnet.

Beim Fiskalertrag wird mit leicht sinkenden Steuereinnahmen von 89’000 Franken (- 0.2%) gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass bei den juristischen Personen (Firmen), aufgrund des wirtschaftlich schwierigen Umfeldes, die Steuern leicht zurückgehen.

Die Entgelte (Gruppe 42) steigen um 188’200 Franken (+ 13%). Aufgrund des Ausbaus der Tagesschulangebote Frauenfeld und des Nachholbedarfs bei Lagern und Schulreisen, wird mit mehr Elternbeiträgen gerechnet. Im Weiteren sind in dieser Gruppe die Erträge aus Dienstleistungen für das Heilpädagogische Zentrum und für die Sekundarschulgemeinde enthalten.

Der Finanzertrag steigt um 80’300 Franken (+ 13%). Es wird mit mehr Mieterträgen bei Sporthallen (Schollenholz) und Hauswartwohnungen gerechnet.

Der Transferertrag steigt um 500’500 Franken (+ 22%). Darin enthalten sind die Grundstückgewinnsteuern mit einem Plus von 300’000 Franken (+ 30%) und die Entschädigungen von Gemeinwesen (Gruppe 461) mit einem Plus von 141’200 Franken (+ 28%). Letztere beinhalten Schulgelder von anderen Gemeinden für die Beschulung oder für Therapien zugunsten ihrer Kinder sowie Beiträge der Stadt Frauenfeld an die Tagesschulangebote, die mit der Neueröffnung des TAF Schollenholz erhöht werden. Die Tagesschulangebote sind ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt und der Schulen Frauenfeld. Je nach Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge verändern sich die Beiträge der Stadt und der Schule. Im Weiteren sind im Transferertrag die Beiträge des Kantons (Gruppe 462) für Schulentwicklungsprojekte und für die integrative Sonderschulung enthalten, die um 59’000 Franken (+ 8%) ansteigen.

Der Ausserordentliche Ertrag beinhaltet die erste Tranche der Auflösung der Neubewertungsreserve Finanzvermögen in der Höhe von 890’600 Franken. Aufgrund der Umstellung auf HRM2 im Jahr 2018 wurden die Liegenschaften im Finanzvermögen durch externe Fachleute neu bewertet. Die Buchgewinne/-verluste wurden der Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Bilanz Kto. 2960.00) zugeschlagen. Gemäss den kantonalen Richtlinien muss die Neubewertungsreserve nach fünf Jahren während weiteren fünf Jahren gleichmässig über die Erfolgsrechnung aufgelöst werden. Per 31.12.2021 beträgt die Neubewertungsreserve 4’453’150 Franken. Die jährlichen Auflösungstranchen in den Jahren 2023 bis 2026 betragen 890’600 Franken und im Jahr 2027 890’750 Franken. Die erste Tranche wird im Jahr 2023 über das Kto. 9950.4830.01 (ausserordentlicher Ertrag) aufgelöst.